Bildungsurlaub

Sprachschulen

Bildungsurlaub Sprachreise mit EC

In vielen Bundesländern gibt es ein Gesetz für Bildungsurlaub, allerdings mit verschiedenen Regelungen. In 14 der 16 Bundesländern haben Arbeitnehmer das Recht bezahlten Urlaub für individuelle Fort- und Weiterbildung zu nehmen.

Nicht möglich ist Bildungsurlaub leider in Bayern und Sachsen.

Allgemein gilt, dass der Arbeitgeber den Urlaub genehmigen muss. Voraussetzung ist vielfach, dass der Kurs mindestens 30 Stunden Unterricht à 45 Minuten beinhaltet und nicht als Ferien- oder Freizeitkurs zu bewerten ist.

EC Sprachkurse General English Intensiv 30 sind als Bildungsurlaub anerkannt

Die EC Sprachschulen bieten Kurse an, die den entsprechenden Regelungen der Bundesländer genügen.

Der General English Intensivkurs 30 ist bei allen EC Sprachschulen in Europa, Südafrika, Kanada und den USA als Bildungsurlaub anerkannt und kann, wenn erforderlich, mit Workshops auf 40 Unterrichtseinheiten (30 Zeitstunden) erweitert werden. Auch der Intensivkurs Französisch 30 in Montreal ist als Bildungsurlaub in vielen Bundesländern genehmigt.
Da Sie ja bereits mitten im Berufsleben stehen, bietet sich an den 30+ Standorten von EC der Intensivkurs 30 für Sprachschüler ab 30+ Jahren an.

Die für Ihren Arbeitgeber benötigten Zertifikate erhalten Sie auf Anfrage, da sie laufend erneuert werden.

Sollten Sie Fragen zum Bildungsurlaub haben, lassen Sie sich auf Deutsch bei sprachkurse-weltweit.de
gerne auch telefonisch beraten 09473 951 5517